KONTAKT

Geschäftstelle:

Ärztlicher
Kreisverband
Erlangen

Körperschaft des
öffentlichen Rechts

Bauhofstr. 6
91052 Erlangen

Telefon:
Fax:
Email:

09131/24909
09131/21015
kontakt@aekv-erlangen.de


Geschäftszeiten:

Montag:
Freitag:

15.00 - 17.30 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr


>>Newsletter abonnieren

Liste der 25  Delegierten - Stand Januar 2021

Die Delegiertenversammlung ist das „Parlament“.  Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder des Kreisverbandes die 25 ehrenamtlich tätigen Delegierten. Die Delegiertenversammlung berät und beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die in den satzungsgemäßen Aufgabenbereich des ÄKV fallen.

Weiterhin ist sie unter anderem auch zuständig für:

  • die Satzung
  • die Wahlordnung
  • die Beitragsordnung
  • die Wahl der Vorstandsmitglieder
  • die Genehmigung des Haushaltsplanes
  • die Entgegennahme des Jahresabschlussberichtesund Entlastung des Vorstandes.

§ 7   der Satzung

Der Delegiertenversammlung obliegt die Beratung und Beschlussfassung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten aus dem Aufgabenbereich des Kreisverbands; insbesondere ist sie zuständig für die Beschlussfassung über die Satzung (Art. 5 Abs. 1 HKaG), die Wahlordnung (Art. 5 Abs. 2 HKaG), die Beitragsordnung (Art. 6 HKaG), die Höhe der Aufwands- und Reisekostenentschädigung einschließlich der Zeitverlustpauschale (§ 9 Abs. 1) sowie für die Entlastung des Vorstands.

§ 8

 (1) Ordentliche Delegiertenversammlungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr statt. Das vorsitzende Vorstandsmitglied hat die Delegiertenversammlung unter Angabe der Beratungsgegenstände mindestens zwei Wochen vor ihrer Abhaltung durch schriftliche Ladung per Post oder, soweit die Zustimmung des Mitglieds vorliegt, als E-Mail oder mit Faxmitteilung einzuberufen. Die Delegiertenversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit bleibt bestehen, solange sie nicht angezweifelt wird.