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Ärztlicher
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Änderung der Beitragsordnung ab 01.01.2024

Die Delegierten des Ärztlichen Kreisverbandes Erlangen haben in ihrer Delegiertenversammlung am 22.03.2023 die Beitragsordnung des ärztlichen Kreisverbandes Erlangen in der zuletzt am 08.07.2019 beschlossenen Fassung geändert:
                                     I.
In § 3 Abs. 3 wird die Zahl "20,00" durch die Zahl "26,00" ersetzt.
                                    II.
Diese Änderungen treten am 01.01.2024 in Kraft.

Die Bayerische Landesärztekammer hat der Änderung der Beitragsordnung des ÄKV Erlangen am 12.07.2023 zugestimmt. Die Regierung von Unterfranken hat die Änderung der Beitragsordnung des ÄKV Erlangen mit Schreiben vom 02.08.2023 genehmigt.

Zum Zwecke der Bekanntmachung ist die Änderung der Beitragsordnung in der Geschäftsstelle vom 08.09.2023 bis 29.09.2023 ausgelegt.