Ärztlicher
Kreisverband
Erlangen
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Bauhofstr. 6
91052 Erlangen
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Montag:
Freitag:
15.00 - 17.30 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
Befristete Arbeitsverträge sind ein sinnvolles Instrument für die Durchführung
der zeitlich befristeten ärztlichen Weiterbildung. Bei
ihrem Abschluss ist auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen
Vorgaben zu achten und der wiederholte Abschluss von Kurzzeitverträgen
zu vermeiden. Im Anwendungsbereich des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung gilt das besondere
Augenmerk der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Untergrenze.
An
den Unikliniken ist sorgfältig zu prüfen, ob der Arzt schwerpunktmäßig
wissenschaftlich tätig werden soll.