Ärztlicher
Kreisverband
Erlangen
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
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91052 Erlangen
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Freitag:
15.00 - 17.30 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
Nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) hat die Berufsvertretung auch die Aufgabe, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist der Hilfsausschuss bei der Bayerischen Landesärztekammer gewählt, der im Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanzmittel über deren Verwendung entscheidet.
In Not geratene Ärztinnen und Ärzte und evtl. deren Angehörige können bis spätestens Freitag, den 14.10.2022 einen Antrag für Hilfe über den Ärztlichen Kreisverband Erlangen stellen.
Der Hilfsausschuss der Bayerischen Landesärztekammer hat seine nächste Sitzung
für Freitag den 11. November 2022 terminiert und wird über die vorliegenden Anträge auf Weitergewährung der monatlichen Beihilfen sowie über sonstige Anträge auf Zuwendungen beraten und beschließen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an die Geschäftsstelle des Ärztlichen Kreisverbandes Erlangen zu Händen des 1. Vorsitzenden Dr. med. Florian Schuch.
Wir sichern Ihnen streng vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und höchste Diskretion zu.