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Satzungsanpassung mit Option "digitale Delegiertenversammling"

In der Delegiertenversammlung des Ärztlichen Kreisverbandes Erlangen am 23.03.2022 wurde die Änderung der Satzung mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 beschlossen:

Die Bayerische Landesärztekammer hat mit Schreiben vom 05.09.2022 der Änderung zugestimmt.

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 16.09.2022 die Änderung unter dem Aktenzeichen 55.2-2421.1-5-17, genehmigt.

Diese Neufassung der Satzung liegt laut Satzung in der Geschäftsstelle für 2 Wochen zur Einsichtnahme aus.

Anbei der Protokollauszug der Delegiertenversammlung vom 23.03.2022 zur Erläuterung

TOP 5: Satzung ÄKV Erlangen

Satzungsanpassung mit Option "digitale Delegiertenversammlung"

In § 8 wird Abs. 6 hinzugefügt:

(6) Aus schwerwiegenden Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung einer Delegiertenversammlung unmöglich oder unzumutbar machen, kann durch Beschluss des Vorstandes die Beratung und Abstimmung der Delegiertenversammlung schriftlich oder in einem anderen geeigneten Verfahren durchgeführt werden. Für Wahlen gilt dies nur, wenn die Delegiertenversammlung länger als sechs Monate nach Eintritt eines das Wahlerfordernis auslösenden Ereignisses nicht zusammentreten kann. Die Bestimmungen über die notwendigen Mehrheiten bleiben unberührt. In der Einberufung ist der Beschluss bekannt zu geben.

Die Änderung der Satzung wird nach Diskussion über die zweifelsfreie und eindeutige Identität der Teilnehmer einer digitalen Veranstaltung wie vorgelegt einstimmig (16/0) angenommen.