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Ärztlicher
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Mehrfachmitgliedschaft

Mehrfachmitgliedschaft - Nebentätigkeiten meldepflichtig

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes gültig ab 1. August 2013


Mit der Änderung des Heilberufekammergesetzes, die am 1. 08. 2013 in Kraft trat, werden auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die in unserem Zuständigkeitsbereich (Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt) eine Nebentätigkeit ausüben, aber bereits Mitglied in einer anderen deutschen Ärztekammer sind und deshalb früher von der Mitgliedschaft in unserem Kreisverband befreit wurden, Pflichtmitglieder kraft Gesetz.


Auf Seite 4 des Meldebogens der Bayerischen Landesärztekammer werden weitere Tätigkeitsanschriften abgefragt.



Meldebogen