Mehrfachmitgliedschaft - Nebentätigkeiten meldepflichtig
Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes gültig ab 1. August 2013
Mit der Änderung des Heilberufekammergesetzes, die am 1. 08. 2013 in
Kraft trat, werden auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die in unserem
Zuständigkeitsbereich (Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt) eine
Nebentätigkeit ausüben, aber bereits Mitglied in einer anderen deutschen
Ärztekammer sind und deshalb früher von der Mitgliedschaft in unserem
Kreisverband befreit wurden, Pflichtmitglieder kraft Gesetz.
Auf Seite 4 des Meldebogens der Bayerischen Landesärztekammer werden weitere Tätigkeitsanschriften abgefragt.
Meldebogen